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   BAG, 11.02.1969 - 1 AZR 280/68   

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https://dejure.org/1969,2897
BAG, 11.02.1969 - 1 AZR 280/68 (https://dejure.org/1969,2897)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1969 - 1 AZR 280/68 (https://dejure.org/1969,2897)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1969 - 1 AZR 280/68 (https://dejure.org/1969,2897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pfändung - Freistellungsanspruch - Leiharbeiter - Arbeitnehmerhaftung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63

    Fahrt zur Baustelle - Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch,

    Auszug aus BAG, 11.02.1969 - 1 AZR 280/68
    Die Pfändung des Freistellungsanspruchs hat, wie die Abtretung eines solchen Anspruchs, zur Folge, daß er sich in einen Erstattungsanspruch umwandelt ' sobald die Klägerin die von ihr zu erbringenden Aufwendungen leistet und deshalb Erstattung dieser Zahlungen nach § 903 RV0 a.F. von dem Schädiger verlangen kann (AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    3. Zu Unrecht glaubt sidh die Revision auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 24-7/63 - (AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) berufen zu können.

  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BAG, 11.02.1969 - 1 AZR 280/68
    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat jedoch in seinem Beschluß vom 25" September 1957 - GS 4/56 [GS 5/56] - (BAG 5> 1 [10] = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO a.JY) ausgesprochen, daß im Falle eines von einem Arbeitnehmer verschuldeten Arbeitsanfalls eines anderen Arbeitnehmers (Arbeitskameraden) der Arbeitgeber nicht entgegen § 898 RVO auf dem Wege über einen Freistellnngsanspruch des schuldigen Arbeitnehmers zum Schadenersatz herangezogen werden kann, wenn der Arbeitnehmer bei Verrichtung einer schadengeneigten Arbeit einen Arbeitskame raden verletzt hat und deswegen von seinem Arbeitgeber Freistellung von den gegen ihn geltend gemachten Schadenersatzforderungen verlangt.
  • BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52

    Wegeunfall eines Leiharbeiters

    Auszug aus BAG, 11.02.1969 - 1 AZR 280/68
    Der ent leihende Unternehmer wird in diesem Falle einem Repräsentanten oder Bevollmächtigten des verleihenden Unternehmers gleichge- 21 stellt (BGH 8, 330; BGH, VersR 53, 134; BGH in AP Nr. 45 zu §§ 898, 899 HVO; RGZ 136, 346 [350]; 171, 393)« Nach den mit prozessualen Rügen nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts waren die von der Baufiriaa entliehenen Gleiswerker M und S in den Betrieb der Beklagten eingegliedert.
  • RG, 20.09.1943 - III 44/43

    Kann sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch eines Arbeiters, der vom

    Auszug aus BAG, 11.02.1969 - 1 AZR 280/68
    Der ent leihende Unternehmer wird in diesem Falle einem Repräsentanten oder Bevollmächtigten des verleihenden Unternehmers gleichge- 21 stellt (BGH 8, 330; BGH, VersR 53, 134; BGH in AP Nr. 45 zu §§ 898, 899 HVO; RGZ 136, 346 [350]; 171, 393)« Nach den mit prozessualen Rügen nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts waren die von der Baufiriaa entliehenen Gleiswerker M und S in den Betrieb der Beklagten eingegliedert.
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15

    Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch -

    Der Geschädigte kann deshalb den Freistellungsanspruch pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen mit der Folge, dass er unmittelbar gegen den Arbeitgeber vorgehen kann (vgl. BAG 11. Februar 1969 - 1 AZR 280/68 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 670/79

    Gerichtskosten - Erstattungsanspruch

    Unabhängig davon begegnet eine Abtretung des Freiste1lungsanspruchs an den Geschädigten oder an einen schuldübernehmenden Dritten keinen Bedenken (vgl. BAG Urteile vom 18. Januar 1966 1 AZR 24-7/63 - und 11. Februar 1969 - 1 AZR 280/68 - AP Nr. 37, 4-5 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Unabhängig davon begegnet eine Abtretung des Freistellungsanspruchs an den Geschädigten oder an einen schuldübernehmenden Dritten keinen Bedenken (vgl. BAG Urteile vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 24-7/63 - und 11. Februar 1969 - 1 AZR 280/68 - AP Nr. 37, 4-5 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 526/80
    Dieser kann von dem Geschädigten gepfändet oder an ihn abgetreten werden, so daß der Geschädigte unmittelbar gegen den Arbeitgeber Vorgehen kann; der Freistellungsanspruch wandelt sich dann in einen Erstattungsanspruch um (vgl. BAG Urteil vom 11. Februar 1969 - 1 AZR 280/68 AP Nr. 45 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
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